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März 2024

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir Europäer müssen unser Schicksal wirklich in unsere eigene Hand nehmen, forderte Bundeskanzlerin Angela Merkel 2017 nach mehreren ernüchternden Begegnungen mit Donald Trump. Rund sechs Jahre später könnte Trump wieder US-Präsident werden und lädt bereits öffentlich Putin ein, andere NATO-Länder ungestraft zu überfallen. Merkels Worte klingen angesichts dessen aktueller denn je.

Auf den Angriff Russlands auf die Ukraine, den Aufstieg Chinas und den Isolationismus Amerikas kann kein EU-Mitgliedstaat angemessen alleine reagieren. Wir können dies nur gemeinsam als Europäische Union leisten. Entsprechend befremdlich ist es, wenn die AfD die EU als gescheitert bezeichnet und über ein Austrittsreferendum räsoniert. Unsere Wirtschaft hat darauf zu Recht entsetzt reagiert, denn wir haben uns durch die europäische Zusammenarbeit der letzten Jahrzehnte stark entwickelt. Das exportorientierte Deutschland verdankt der Europäischen Union einen großen Teil seines Wohlstands. Der Brexit muss nicht zuletzt deswegen ein mahnendes Beispiel sein.

Es ist auch falsch zu unterstellen, dass, wer die EU unterstützt, keinen Reformbedarf in ihr sieht. Unsere CDU-Spitzenkandidatin in Baden-Württemberg für die Europawahl, Prof. Dr. Andrea Wechsler, hat beim Politischen Aschermittwoch der  CDU im Kreis Böblingen vorgerechnet, dass Brüssel jährlich ein Vielfaches an Rechtsakten produziert im Vergleich zu Berlin. Das muss sich ändern. Die CDU will Europa besser machen! Deswegen: Streichen Sie sich bitte schon heute den Europawahltag am  9. Juni dick im Kalender an. Denn: Das Europa des Friedens und des Wohlstands muss verteidigt werden ­­– bei einem gleichzeitigen stärkeren Fokus auf Wirtschaftspolitik und Verteidigungsfähigkeit, Entschlackung und Entbürokratisierung. Dafür steht die CDU.

Herzliche Grüße,
Ihre


Sabine Kurtz MdL
EU-Spitzenkandidatin Andrea Wechsler: „Europa besser machen“
Rede beim Bauerntag in Neulingenim Februar 2024

Bauernproteste beeinflussen EU-Politik

Dass man in der EU etwas bewegen kann, zeigen die vergangenen Wochen: Die Proteste der Landwirtschaft und die Arbeit der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament haben die EU-Kommission zum Umdenken bewogen. Erstens hat sie von der Verpflichtung Abstand genommen, vier Prozent des Ackerlandes brach und unbewirtschaftet liegen zu lassen. Stattdessen dürfen Landwirte in 2024 auch diese vier Prozent ihres Bodens bewirtschaften. Das gibt ihnen mehr Flexibilität, sorgt für mehr Biodiversität und dient der Ernährungssicherheit.

Mit großer Erleichterung stellen wir fest, dass Deutschland nach zähem Ringen innerhalb der Bundesregierung von dieser Möglichkeit, die die EU eröffnet hat, Gebrauch machen wird. Die CDU in Bund und Land hatte darauf gedrängt. Allerdings kommt die Entscheidung jetzt sehr spät. Für ihre Anbauplanungen benötigen unsere Landwirte nämlich entsprechenden zeitlichen Vorlauf. Daher fordern wir, die Verpflichtung zur Flächenstilllegung nicht nur im Jahr 2024 auszusetzen sondern während der gesamten EU-Förderperiode bis 2027.

Zweitens hat die Kommission von Plänen Abstand genommen, die ein Verbot von Pflanzenschutzmitteln in sogenannten „ökologisch empfindlichen Gebieten“ vorgesehen hätte. Was auf den ersten Blick vernünftig klingen mag, hätte fast 48% der Landwirtschaftsfläche in Baden-Württemberg faktisch unbewirtschaftbar gemacht. Das hätte fast alle unsere Weinbaugebiete wie auch den Obst- und Gemüseanbau ganz empfindlich betroffen. Unser schon jetzt geringer Selbstversorgungsgrad  bei Nahrungsmitteln wäre weiter reduziert worden. Bei Gemüse beispielsweise produzieren wir rund 30 % dessen, was wir verbrauchen. Das Übrige beziehen wir aus anderen Ländern – auch aus solchen, die ohne vergleichbaren Umweltschutz arbeiten. Mit dem Biodiversitätsstärkungsgesetz haben wir in Baden-Württemberg bereits einen akzeptablen Kompromiss zwischen Natur- und Artenschutz und Landwirtschaft gefunden.

Die DRK-Ortsverbände arbeiten sehr gut und vernetzt zusammen.

Rettungsdienste leisten Hilfe in der Not

Ein anderes Beispiel für gelungene EU-Zusammenarbeit betrifft den Katastrophenschutz. Im kommenden Oktober wird erstmals eine europäische Katastrophenschutzübung mit dem Namen Magnitude  in Deutschland stattfinden und zwar bei uns in Baden-Württemberg. Unsere Rettungskräfte werden dort gemeinsam mit ausländischen Kollegen für ein Erdbebenszenario üben.

Unsere Rettungskräfte sind stille Helden unseres Landes: Nicht immer sichtbar, aber vom häuslichen Notfall bis hin zur Ahrtalflut immer schnell und helfend zur Stelle. Um sie dabei weiter zu stärken, ist die Erneuerungen des Rettungsdienstgesetzes in Vorbereitung. Die CDU-Landtagsfraktion hat dazu ein Symposium  durchgeführt.

Es geht dabei um viele Details und intensiv debattierte Aspekte, um für klare Zuständigkeiten und schnelle Einsatzbereitschaft der Rettungsdienste zu sorgen. Beispielsweise sollen neue Möglichkeiten zur sogenannten Vorabdelegation und zur Telemedizin rechtliche Grauzonen für ausgebildete Notfallsanitäter abbauen. Sie leisten schon vor Eintreffen des Notarztes medizinische Ersthilfe. Die neue Planungsfrist von zwölf Minuten dient als Grundlage für das Vorhalten von Rettungswagen und berücksichtigt das medizinisch Notwendige und das wirtschaftlich Machbare. Auf die Erfüllung diese Planungsfrist in 95% der Fälle gilt es hinzuarbeiten, nicht zuletzt im bevorstehenden Haushaltsplan 2025/26.

Viertklässler beim Workshop mit RESTLOS GLÜCKLICH e.V.  zur  Wertschätzung von Lebensmitteln

Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder

Gleichzeitig mit der Europawahl am 9. Juni stehen die Kommunalwahlen an. Die künftigen Gemeinderäte werden sich intensiv mit dem vom Bund garantierten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung  für Grundschulkinder befassen müssen. Ab dem Schuljahr 2026/27 wird er erstmals für Erstklässler gelten. Nach und nach werden alle Grundschulkinder Anspruch auf eine tägliche achtstündige Betreuung haben.

Dieser Rechtsanspruch ist zwar im Sozialgesetzbuch (SGB VIII) verankert und richtet sich an die Träger der öffentlichen Jugendhilfe und somit bei uns an den Landkreis Böblingen.

Aber den einzelnen Gemeinden kommt bei der Umsetzung eine maßgebliche Rolle zu, zumal wir in Baden-Württemberg seit Jahrzehnten bewährte kommunale Betreuungsangebote etabliert haben. Der CDU war und ist es sehr wichtig, neben den Ganztagsschulen auch diese flexiblen Angebote weiterhin aufrecht zu erhalten. Der Rechtsanspruch kann daher nicht nur durch eine verbindliche Ganztagesschule unter Schulaufsicht sondern auch durch ein kommunales Betreuungsangebot erfüllt werden. Derzeit beschäftigen sich viele Kommunen mit der Frage, wie die Vereine und andere außerschulische Akteure so eingebunden werden können, dass dem neuen Rechtsanspruch Genüge getan wird. Das Land wird keine Anforderungen an die Qualifikation des kommunalen Betreuungspersonals stellen, die über die bisherigen hinausgehen.

Eltern werden auch in Zukunft frei entscheiden können, ob sie ihr Kind ganztägig betreuen lassen wollen. Daher besteht die Möglichkeit, den Schulbezirk zu wechseln. Gleichzeitig haben Eltern keinen Anspruch auf Ganztagsbetreuung vor der eigenen Haustür. Eine Wegstrecke zwischen Schule und Nachmittagsbetreuung gilt als zumutbar.

Terminhinweise

Gerne mache ich Sie auf zwei interessante Veranstaltungen aufmerksam. Bitte beachten Sie die Notwendigkeit einer Anmeldung beim Veranstalter!

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14.03.2024 – 18.00 Uhr
Grafenau, Schloss Dätzingen
Der Förderverein Schloss Dätzingen lädt ein zum „Schlossgespräch“
mit Thomas Strobl,  Stv. Ministerpräsident und Minister des Inneren,
für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg

Eine Anmeldung ist unbedingt erforderlich an schlossdaetzingen@gmail.com

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18.03.2024 – 19.00 Uhr
Kongresshalle Böblingen
Grundgesetz, Demokratie und gesellschaftlicher Zusammenhalt“ mit
Prof. Dr. Stephan Harbarth, Präsident des Bundesverfassungsgerichts.

Eine Anmeldung ist unbedingt erforderlich über:  Konrad-Adenauer-Stiftung